Folgendes Angebot richtet sich an Personen, die in Ländern leben, in denen eine Pflegeversicherung existiert bzw. dort versichert sind und im Ausland leben:


Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung? Oder Ihr Antrag wurde abgelehnt?Senioren, Service, Beratung


Unsere Pflegeversicherungs-Beratung unterstützt Sie in diesen Fällen und kümmert sich mit dem nötigen Know-How - auch um den lästigen "Papierkrieg".


Was ist eine Pflegeversicherungs-Beratung ?

Das Grundkonzept beinhaltet die Beratungsdienstleistung, speziell ausgerichtet auf die Leistungsberechtigung und die danach notwendigen Pflegedienstleistungen oder Pflegehilfsmittel. Die Bewertung und Feststellung des für jeden einzelnen Fall notwendigen Pflegeaufwandes ist problematisch und erfordert viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang und bei der Beurteilung von Menschen.


Es hat sich herausgestellt, dass die Prüfung der für die Beurteilung des Pflegeaufwandes entscheidenden Kriterien häufig unzureichend erfolgt. Die Personen, die diese Prüfung vornehmen, erkennen häufig die vorliegende Situation nicht in ausreichendem Maß unter pflegerischen Gesichtpunkten und dokumentieren die jeweils spezielle Problematik nur unzureichend.


Dies führt dann z.B. dazu, dass überhaupt keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird bzw. diese nicht im erforderlichen Maß bewilligt wird. Die Folgen sind gravierend. Der Pflegebedürftige muss dann die Kosten für die von ihm benötigten Leistungen weiterhin in vollem Umfang selbst aufbringen, z.B. für den Einsatz von Pflegekräften.


Wie funktioniert das ?

Um diese objektiv richtige Beurteilung durchzuführen stehen unsere speziell ausgebildeten Pflegeberaterinnen zur Verfügung. Sie werden im Auftrag der pflegebedürftigen Personen oder Ihrer Angehörigen tätig, und vertreten deren Interessen gegenüber den Kostenträgern. Die Pflegeberaterinnen werden den Auftraggeber in der Regel erst einmal besuchen, um sich ein objektives Bild von der aktuellen Situation zu machen und dann zu entscheiden, ob die weitere Tätigkeit sinnvoll und Erfolg versprechend ist.


Dafür wird eine Aufwandspauschale berechnet.


Bei diesem Erstbesuch wird geklärt, ob eine realistische Chance besteht, für den Pflegebedürftigen die Bewilligung der Pflegeversicherungsleistung zu erreichen. Nur wenn das der Fall ist, werden wir im Rahmen eines Auftrages, den wir vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen erhalten weiter tätig.


Was leisten wir für Sie ?

Die weitere Tätigkeit besteht darin, den Pflegebedürftigen auf einen Besuch des intensiv vorzubereiten und bei diesem Besuch auch anwesend zu sein. Die Pflegeberaterinnen werden ein eigenes Pflegegutachten über die häusliche Situation des Pflegepatienten erstellen.

Dies dient u.a als Grundlage für die weiterführende Beratung, z.B. zu den Themen der Wohnraumanpassung oder der Pflege- und Hilfsmittel.


Das Honorar für diese Leistung ist nur im Erfolgsfall zu zahlen. Es richtet sich nach der jeweiligen Pflegebedürftigkeit.


Sollten Sie bereits Kunde einer unserer Kooperationspartner sein wird Ihnen nur eine Aufwandspauschale berechnet


Sprechen Sie uns an. Die Erstberatung ist selbstverständlich unverbindlich und natürlich kostenlos.